Stellungnahme der SPD-Fraktion im Füssener Stadtrat zum Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Umsetzung des Bürgerentscheids

17. August 2024

Wir bedauern, dass die rechtsaufsichtliche Prüfung des Landratsamts vom 30. Juli das Vorgehen des Füssener Bürgermeisters und der Stadtratsmehrheit für rechtens erklärt. Die Ausführungen zur Frage möglicher finanzieller Belastungen der Stadt im Fall eines Rückkaufs bzw. eventueller Schadensersatzforderungen bleiben darin im Ungefähren; denn zum einen bleibt ungeklärt, ob eine solche Rückkaufsverpflichtung rechtlich überhaupt besteht, und zum anderen, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche seitens der Erwerberin überhaupt rechtlich durchsetzbar wären. Allein die theoretisch bestehende Möglichkeit dafür kann unseres Erachtens die Stadt nicht davon befreien, die klar auf der Hand liegenden und rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Umsetzung des Willens des Bürgerentscheids auch zu nutzen. Im Übrigen waren diese theoretisch bestehenden finanziellen Folgen eines erfolgreichen Bürgerentscheids dem Stadtrat ja bereits zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vom 21. März bekannt, mit der er das Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat.

Der Hinweis von Stefan Papsthart, Regierung von Schwaben, in seinem Schreiben vom 21.5.24, das Teil der Vorlagen für die Stadtratssitzung am 25.6.24 war, bestä;gt unsere Auffassung, dass die Stadt Füssen weitergehend aktiv werden muss und den Antrag der Freien Wähler häde annehmen und ausführen müssen. Wir zitieren: „- hinsichtlich derjenigen Grundstücke des Gesamtareals, über die sie (die Stadt Füssen; Anm. der Verf.) nicht (mehr) verfügt, wäre sie hingegen gehalten, alle (noch) vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um auch dort eine Nutzung im Sinne des Bürgerentscheids zu etablieren (d.h. insbesondere, sie müsste den Versuch unternehmen, auf die jeweils Verfügungsberechtigten im Verhandlungswege einzuwirken, ihr Grundstück möglichst naturbelassen zu nutzen).“ Zwar bestätigt Herr Papsthart in seinem nachfolgenden Satz das Schreiben des Landratsamts Ostallgäu vom 23.4.24, weshalb er damit seine eigene Feststellung unterläuft. Dieser Sachverhalt wird an keiner Stelle der Entscheidung des Landratsamts rechtlich gewürdigt. Zum Zeitpunkt der Stadtratssitzung am 25.6.24 hatte die Stadt im Sinne der Mitteilung von Herrn Papsthart noch die Möglichkeit, eine Bauleitplanung in die Wege zu leiten und eine entsprechende Veränderungssperre zu erlassen. Was noch schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass das Landratsamt für seine Bewertung nicht auf den Zeitpunkt der Beratung im Stadtrat abgestellt hat, die am 25. Juni stattfand und deren Verlauf und Ergebnis ja Gegenstand der Bitte unserer Fraktion um rechtsaufsichtliche Überprüfung vom 9. Juli war, sondern auf den Sachstand zum Zeitpunkt seiner Entscheidung, also den 30. Juli. Denn nach der Darlegung des Landratsamts steht der Aufstellung eines Bebauungsplans und dem Erlass einer Veränderungssperre die Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids durch die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt entgegen; diese erfolgte aber erst am 18. Juli und war somit für die Stadtratssitzung vom 25. Juni gar nicht relevant. Weder der SPD-Fraktion noch der Öffentlichkeit war bisher überhaupt bekannt, dass das Landratsamt einen solchen Vorbescheid erteilt hat. Schon aus diesem Grund halten wir den Bescheid des Landratsamts für rechtsfehlerhaft und behalten uns weitere Schritte vor. Abschließend weisen wir darauf hin, dass unsere Bitte um rechtsaufsichtliche Überprüfung maßgeblich auf dem Ergebnis der fachlichen Beurteilung einer angesehenen Münchener Rechtsanwaltskanzlei beruhte und keineswegs mutwillig erfolgte. Die Vorwürfe der Füssener CSU weisen wir daher entschieden zurück. Ihr Hinweis auf dringend benötigten Wohnraum für Pflegekräfte und Auszubildende ist ein billiges Ablenkungsmanöver, denn dies wird von uns in keiner Weise in Frage gestellt.

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